Kunstwerk wurde vom Bundeswirtschaftsministerium für das Modul „Digitale Markterschließung“ autorisiert. Zur Sicherstellung der Beratungs- und Ergebnisqualität werden die Leistungen im Förderprogramm ausschließlich über autorisierte Beratungsunternehmen abgerufen und vermittelt. Gefördert werden im Modul die Planung, Entwicklung, Umsetzung und Inbetriebnahme von geeigneten Maßnahmen für die Digitale Markterschließung:
- Durchführung von vorbereitenden Analysen (Keyword, Nachfrage, Wettbewerb, offene Potentiale, Technik)
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie bzw. Konzeption geeigneter Online-Marketing-Maßnahmen
- Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur digitalen Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen, ggf. auch über einen eigenen Web-Shop
- Konzeption und Implementierung von Reichweitenaufbau bzw. Zielgruppenansprache über relevante digitale Kanäle im Internet wie bspw. SEO, SEA, Paid Social, Display Ads usw.
- Konzeption und Implementierung von Analytics-Maßnahmen und Reporting mit Tools wie Google Analytics, Search Console, Tag Manager, DataStudio u.a.
- Berücksichtigung nachgeordneter Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
Kunstwerk begleitet seit vielen Jahren kleine Unternehmen und den Mittelstand bei der erfolgreichen Digitalisierung von Marketing und Vertrieb. Wir wissen, dass insbesondere KMUs sowie Handwerksbetriebe vor besonderen Herausforderungen bei der Digitalisierung stehen, da oft die erforderlichen Kapazitäten und nicht selten auch Know-how fehlen, um die digitale Transformation zielgerichtet und schnell anzugehen. Das Förderprogramm go-digital bietet gerade diesen Unternehmen mit einer attraktiven staatlichen Förderung den Zugang zu professioneller Beratung. Sprechen Sie uns an und starten Sie Ihre Digitale Markterschließung! Wir stehen Ihnen als autorisiertes Beratungsunternehmen mit Rat und Tat zu Seite.
Wer kann von der GO-DIGITAL Förderung profitieren?
Ihr Unternehmen erfüllt die Zugangsvorraussetzungen für das Förderprogramm go-digital, wenn:
- Firmensitz in Deutschland
- weniger als 100 Mitarbeiter
- weniger als 20 Millionen € Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme
- Erfüllung der De-minimis-Verordnung der EU, d.h. Sie dürfen innerhalb der letzten zwei Jahre nicht mehr als 200.000 EU-Förderung erhalten haben
Welche Unternehmen können nicht gefördert werden?
Leider sind manche Arten von Unternehmen per se nicht förderfähig. Das sind:
- Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
- Freie Berufe nach § 18 EStG
- Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten
Rechenbeispiel
Im Rahmen eines Relaunch-Projektes einer Unternehmenswebsite fallen insgesamt 18 Arbeits-/Beratertage je 1.100 € für die Konzeption und Realisierung der daraus resultierenden Maßnahmen an. Leistungen im Kontext der “Digitalen Markterschließung” sind bspw. Wettbewerbs- und Nachfrageanalyse, SEO-Maßnahmen, Konzeption Content-Marketing und Ausbau/Aufbau Social-Media-Kanäle, Conversion-Optimierung, Konzeption und Setup für eine Adwords-Kampagne, Implementierung von Analytics, Tracking und Reporting.
Zusätzlich werden zwei Tage auf das Thema IT-Security verwendet, um die Website des Kunden vor Angriffen abzusichern und Datenschutz zu gewährleisten (Pflicht-Modul).
18 x 1.100 € (Hauptmodul “Digitale Markterschließung”)
+ 2 x 1.100 € (Pflicht-Modul “IT-Sicherheit”)
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22.000 € Nettokosten
+ 4.180 € Umsatzsteuer
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26.180 € Bruttokosten
Gefördert wird der Nettobetrag mit 50%, also ein Betrag in Höhe von 11.000 €. Die Eigenbeteiligung des geförderten Unternehmens liegt somit bei 15.180 € (= Hälfte der Nettokosten + Umsatzsteuer auf die gesamten Nettokosten).
GO-DIGITAL weckt Ihr Interesse? Dann kontaktieren Sie uns für eine Beratung zum Förderprogramm.